• Man sieht eine Person von hinten, die mit ihren zwei Händen ein Herz formt und dieses in die Sonne hält.

UNTERSTÜTZEN SIE UNS

DAMIT WIR HELFEN KÖNNEN

Der Arbeitskreis Leben e.V. (AKL) Reutlingen/Tübingen wird finanziell gefördert durch das Land Baden-Württemberg sowie durch die Landkreise und die Städte Reutlingen und Tübingen. Ohne Spenden, Stiftungszuwendungen und Bußgeldzuweisungen durch Gerichte könnten wir unsere vielfältigen Unterstützungsangebote für suizidgefährdete Menschen und ihre Angehörigen nicht aufrechterhalten. Auch für die Durchführung von Präventionsveranstaltungen sind wir auf Spendenunterstützung angewiesen. Durch diese Spenden werden die notwendigen Rahmenbedingungen für das Engagement der rund 90 ehrenamtlichen Krisenbegleiter*innen in der Region Neckar-Alb gestärkt.

IHRE SPENDE KANN LEBEN RETTEN

SPENDEN

SIE MÖCHTEN DEM AKL EINE SPENDE ZUKOMMEN LASSEN?

Hier finden Sie unsere Bankverbindungen:

AKL REUTLINGEN

bei der Volksbank Reutlingen
IBAN  DE59 6039 0000 0106 0180 00
BIC     GENODES1BBV

bei der Kreissparkasse Reutlingen
IBAN  DE05 6405 0000 0000 7140 28
BIC     SOLADES1REU

AKL TÜBINGEN

bei der Kreissparkasse Tübingen
IBAN  DE89 6415 0020 0000 2592 77
BIC      SOLADES1TUB


Sie möchten dem AKL regelmäßig mit Geldspenden unterstützen?

Sie können dies mit der Einrichtung eines Dauerauftrages oder dem Erteilen einer Einzugsermächtigung (Formular Einzugsermächtigung) tun. Diese können Sie jederzeit widerrufen.

ES GIBT VIELE GELEGENHEITEN ZUM SPENDEN

Sie möchten dem AKL anlässlich eines freudigen, persönlichen Anlasses (z.B. Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit) eine Spende zukommen lassen?

Nach dem Motto „Spenden statt Geschenke“ verzichten Sie auf Geschenke und bitten stattdessen um eine Spende auf das Konto des AKL. Natürlich erhalten Sie von uns Informationsmaterial für Ihre Gäste, damit sich diese ein Bild von der Arbeit des AKL machen können. Nach Spendeneingang erhalten die Spender von uns ein Dankschreiben mit der Spendenbescheinigung. Nach Abschluss Ihrer Spendenaktion informieren wir Sie über den Gesamtbetrag der eingegangenen Spenden.

Sie möchten den AKL mit Kondolenzspenden unterstützen?

Im Sinne von verstorbenen Angehörigen kann es sein, statt Blumen um Spenden für einen guten Zweck zu bitten. Falls Sie anlässlich eines Trauerfalls den AKL mit Kondolenzspenden unterstützen möchten, erhalten die Spender von uns ein Dankschreiben mit der Spendenbescheinigung. Wir informieren Sie über den Gesamtbetrag der eingegangenen Kondolenzspenden.

Sie möchten den AKL als Fördermitglied unterstützen?

Mit Ihrer Fördermitgliedschaft unterstützen Sie den Verein mit einem jährlichen Mindestbetrag von EUR 60,00. (Mitgliedserklärung, Satzung) Als Fördermitglied erhalten Sie Einladungen zu den Mitgliederversammlungen und werden regelmäßig über Aktuelles im Verein informiert.

Sie möchten den AKL als Unternehmen unterstützen?

Das soziale Engagement von Unternehmen in ihrem regionalen Umfeld gerät immer mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Sozial engagierte Unternehmen gewinnen an Prestige.

Indem Sie als Unternehmen soziale Initiativen wie den AKL finanziell und ideell unterstützen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft. Sie fördern damit auch solidarisch das bürgerschaftliche Engagement der ca. 90 ehrenamtlichen KrisenbegleiterInnen.

So können Sie beispielsweise auf Weihnachtsgeschenke an Kunden verzichten und mit dem eingesparten Kostenbeitrag den AKL durch eine Spende unterstützen. Auch Jubiläen, Betriebsfeste oder andere Ereignisse können Anlässe für eine Spende sein.

Sie möchten den AKL als Richter in Straf- und Bußgeldsachen bzw. als Staatsanwalt unterstützen?

Wir freuen uns sehr, wenn Sie bei Einstellungen von Gerichtsverfahren bzw. von Ermittlungen die vom Beschuldigten zu zahlende Geldauflage (Bußgeld) dem AKL zuweisen. Gerne lassen wir Ihnen spezielle Überweisungsvordrucke sowie Aufkleber mit unseren Kontodaten zukommen. Wir werden die Geldzuweisungen sorgfältig überwachen und Sie umgehend über Zahlungseingänge oder auch das Ausbleiben von Zahlungen informieren.

Falls Sie in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis Kontakte zu Straf- und Bußgeldrichtern oder zu Staatsanwälten haben, freuen wir uns, wenn Sie bei diesen als „Fürsprecher“ für den AKL auftreten und um Zuweisungen von Geldauflagen an den AKL bitten.

NACHHALTIG UNTERSTÜTZEN

Sie möchten den AKL nachhaltig und zukunftssichernd unterstützen?

In diesem Falle gibt es die Möglichkeit, Zustiftungen oder Spenden der Erwin-Ringel-Stiftung zukommen zu lassen. Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Förderung des AKL Reutlingen / Tübingen. Der AKL und die Erwin-Ringel-Stiftung arbeiten eng zusammen. Unser gemeinsames Ziel ist es, Menschen in Krisensituationen und bei Suizidgefahr jetzt und auch in Zukunft vielfältige Hilfen anbieten zu können.

Bei einer Zustiftung fließt diese in den Vermögensstock der Stiftung, nur die anfallenden Kapitalerträge (Zinsen) dürfen ausgeschüttet werden. Dies bedeutet: Je höher das Stiftungskapital, desto höher sind die jährlichen Ausschüttungen an den AKL. Zustiftungen an die Erwin-Ringel-Stiftungen sind dafür gedacht, den AKL nachhaltig und zukunftssichernd zu unterstützen.

Sie können der Erwin-Ringel-Stiftung natürlich auch eine Spende zukommen lassen. Im Gegensatz zur Zustiftung müssen Spenden zeitnah für die satzungsmäßigen Aufgaben und Zwecke der Erwin-Ringel-Stiftung eingesetzt werden.

Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Zustiftung oder Spende eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung.

Stiftungskonto Erwin-Ringel-Stiftung:
IBAN: DE87 6415 0020 0000 5065 66  — BIC: SOLADES1TUB

Sie denken über eine Testamentsspende an den AKL oder die Erwin-Ringel-Stiftung nach?

Immer mehr Menschen verspüren den Wunsch, mit dem zu Lebzeiten geschaffenen Vermögen in ihrem Testament neben den ihnen nahestehenden Menschen auch eine gemeinnützige Organisation zu bedenken. So können sie, über den eigenen Tod hinaus, die Zukunft in unserer Gesellschaft positiv beeinflussen und mitgestalten. Auch steuerliche Gesichtspunkte spielen hierbei eine Rolle: Da Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind, hilft ein gut aufgeteiltes Erbe auch Erbschaftssteuern zu sparen.

Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge unter den Angehörigen ein. Hat jedoch der Verstorbene keine Angehörigen, so fällt das gesamte Vermögen dem Staat zu.

Anfang der achtziger Jahre wurde dem AKL eine größere Testamentsspende zugewidmet. Vielleicht würde es ohne diese Zuwendung den AKL heute gar nicht mehr geben – diese Testamentsspende hat damals den AKL über so manche finanziell bedrohliche Situation hinweg getragen!

Eine Testamentsspende hilft, die Arbeit des AKL zu sichern. Das Vorhandensein von finanziellen Mitteln ist Voraussetzung, um auch in Zukunft auf Veränderungen in der Gesellschaft mit entsprechenden Angeboten reagieren zu können.

Mehr Informationen finden Sie hier in unserem Flyer: Gutes tun – über das eigene Leben hinaus

SIE HABEN FRAGEN?

Gerne beraten und informieren wir Sie persönlich über den Arbeitskreis Leben e.V. und Ihre Möglichkeiten, uns zu unterstützen. Auch weitere Informationsmaterialien sind bei uns erhältlich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Henok Tesfameskel

International Business

Geschäftsführung
henok.tesfameskel@ak-leben.de

Tel. 07121-444 12

Der Arbeitskreis Leben e.V. (AKL) Reutlingen / Tübingen ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Ihre Spende können Sie daher steuerlich geltend machen. Wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Bitte vermerken Sie dazu Ihre Anschrift als Verwendungszweck.

UNSERE UNTERSTÜTZER*INNEN

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