• Man sieht eine Straße. Im Zentrum des Bildes ist der Mittelstreifen der Straßenbegrenzung.

LEITLINIEN

UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS

Krisen gehören zum Leben. Sie treten auf, wenn bisher erworbene und erprobte Verarbeitungs- und Verhaltensweisen nicht mehr ausreichen, um neuen Anforderungen zu entsprechen und anstehende Probleme zu lösen. Anlässe für Lebenskrisen können unter anderem Trennungen, Verluste, Beziehungsprobleme, Krankheiten oder Arbeitslosigkeit sein. Manche Krisen spitzen sich so zu, dass die Betroffenen sie als unüberwindbar erleben. Sie empfinden diesen Zustand als unerträglich, oft als persönliches Scheitern. Dies kann dazu führen, dass sie das Weiterleben für sich in Frage stellen. In dieser Situation können Gedanken an Selbsttötung näher rücken. Lebenskrisen – auch solche, die zur Suizidgefährdung führen – können eine Chance zur Veränderung und Neuorientierung im Leben sein.

Unser Angebot basiert auf der Erfahrung, dass ein verlässliches Beziehungsangebot während der Krise zur Stabilisierung und zur Eröffnung neuer Möglichkeiten führen kann. Unsere Hoffnung ist, dass Beratung und Begleitung den Weg ebnet zur Lebensbejahung und es dem Betroffenen gelingt, wieder mehr Lebensqualität zu erlangen. Dieser Ansatz bildet sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen die Basis für die Krisenberatung und -begleitung.

Die Klient*innen sollen mit Unterstützung der Beratung und Begleitung (wieder) befähigt werden, ihre Interessen im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst verantwortlich und selbst bestimmt zu vertreten. Die Rückbesinnung auf die eigenen Ressourcen ist hierbei ein wichtiger Beitrag, um zu einer dauerhaften Stabilisierung zu gelangen.

Grundlegend für Beratung und Begleitung ist neben der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme auch die Niedrigschwelligkeit des Angebotes. Wichtige Aspekte sind Authentizität und Verlässlichkeit der Berater*innen. Eine weitere grundlegende Voraussetzung im Kontakt ist die prinzipielle Achtung vor den Möglichkeiten und der Autonomie der Klient*innen. Die Vernetzung mit anderen Institutionen ermöglicht eine schnelle und umfassende Versorgung mit ergänzenden Angeboten, die der Problematik der Klient*innen angemessen sind.

UNSERE HALTUNG ZUR SUIZIDALITÄT

Nach unserer Erfahrung basiert Suizidalität in der Regel nicht auf dem freien Willen, sondern auf dem Gefühl der Einengung, der Not und tiefster Verzweiflung. Suizidale Menschen befinden sich in der Ambivalenz zwischen Aufgeben und Hoffnung auf Veränderung.

Als hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende im Arbeitskreis Leben verbinden wir uns klar und eindeutig mit der Seite der Hoffnung. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu der Achtung, die wir der menschlichen Möglichkeit des Suizids entgegen bringen.

SCHWEIGEPFLICHT

Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterliegen generell einer gesetzlichen Schweigepflicht gem. § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Diese Schweigepflicht hat bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ihre Grenzen. So werden wir z.B. aktiv, wenn Betroffene Ort und Zeit ihres geplanten Suizids ankündigen, indem wir notwendige Maßnahmen zur Verhinderung der Selbsttötung einleiten – sofern uns ihre Identität bekannt ist. Darüber klären wir die Betroffenen im Vorfeld auf.

WELTANSCHAULICHE UNGEBUNDENHEIT

Die weltanschauliche Ungebundenheit  soll es Menschen jeglicher kultureller oder religiöser Bindung ermöglichen, die Angebote des Arbeitskreises Lebens in Anspruch zu nehmen.

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